WEG-Verwaltung Nach § 27 (1) WEG gehören zu den Grundleistungen eines Verwalters: • Beschlüsse   der   Wohnungseigentümer   durchzuführen   und   für   die   Durchführung   der   Hausordnung zu sorgen • die    für    die    ordnungsgemäße    Instandhaltung    und    Instandsetzung    des    gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen • in    dringenden    Fällen    sonstige    zur    Erhaltung    des    gemeinschaftlichen    Eigentums    erforderliche Maßnahmen zu treffen • Lasten-   und   Kostenbeiträge,   Tilgungsbeiträge   und   Hypothekenzinsen   anzufordern,   in   Empfang   zu nehmen     und     abzuführen,     soweit     es     sich     um     gemeinschaftliche     Angelegenheiten     der Wohnungseigentümer handelt • alle    Zahlungen    und    Leistungen    zu    bewirken    und    entgegenzunehmen,    die    mit    der    laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen • eingenommene Gelder, getrennt vom Verwaltervermögen, zu verwalten • die   Wohnungseigentümer   unverzüglich   darüber   zu   unterrichten,   wenn   ein   Rechtsstreit   gemäß   §   43 WEG anhängig ist • Erklärungen   abzugeben,   die   zur   Vornahme   der   in   §   21   Abs.   5   Nr.   6   WEG   bezeichneten   Maßnahmen erforderlich sind Zusätzlich bieten wir folgende Leistungen an: • Erfassung von Objekt- und Eigentümerstammdaten • Erstellung eines Wirtschaftsplanes • Erstellung der Jahresabrechnung o Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum o Finanzstatus   über   die   Einnahmen,   Ausgaben,   Forderungen   und   Verbindlichkeiten   sowie   die Kontostände o Einsicht in die Unterlagen der Abrechnung • Einberufung  und Leitung der Eigentümerversammlung sowie deren Niederschrift • Geldverwaltung o Führung der Konten der Gemeinschaft o verzinsliche Anlagen der Instandhaltungsrücklage o Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder • Buchführung o Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen o im Vertragszeitraum eine übersichtliche, kaufmännische und ordnungsgemäße Buchführung o Buchungen der Bankbewegungen o Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen • Technische    Kontrollen    am    Gemeinschaftseigentum,    zur    Werterhaltung    und    um    entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen (durch regelmäßige Objektbegehungen)
K-I-B, Kleemann Immobilien-Betreuung UG (haftungsbeschränkt)